Lohnsteuerhilfeverein für Arbeitnehmer Ahaus e.V.

Herzlich Willkommen beim Lohnsteuerhilfeverein
Ahaus e.V.

Der Zweck eines jeden Lohnsteuerhilfevereins ist die umfangreiche und qualifizierte Beratung von Arbeitnehmern und Rentnern in deren Steuerangelegenheiten im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Unsere Beratungsstellenleiter und Mitarbeiter haben alle
eine fundierte Ausbildung als Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter oder Betriebswirt.

Dieses Fundament in Verbindung mit ständiger Weiterqualifizierung im sich ändernden Steuerrecht garantiert für unsere Mitglieder alle ihnen zustehenden Spar- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erstellung der Steuererklärung zu nutzen.

Nur wer sich im komplizierten Steuerrecht auskennt, kann individuelle Steuervorteile ausschöpfen und so einen echten finanziellen Vorteil erwirtschaften.

LEISTUNGEN

Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir ganzjährig und erstellen:

• die Einkommen-steuererklärung gemäß §4.11StBerG

• den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

• den Antrag in Kindergeldsachen im Rahmen des EStG

• den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage


bei:

• Einkünften aus nur nichtselbständiger Arbeit

• Sonstigen Einkünften und Bezügen aus wiederkehrenden Leistungen

• Einkünften aus tatsächlich erhaltenen Unterhaltsleistungen (§22 Nr. 1a EStG)


und zusätzlich bei:

• Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen auch aus Mietkautionen sowie Dividendeneinnahmen)

• Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften

• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ... 


... wenn die Einnahmen aus diesen 3 Einkunftsarten insgesamt 13.000 Euro, im Falle der Zusammen-veranlagung 26.000 Euro

jährlich nicht übersteigen.


Unsere Leistungen:

• Wir erstellen die Einkommensteuererklärung

• Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt

• Wir bieten hierzu ganzjährig Steuerberatung

• Wir überprüfen den Steuerbescheid

• Wir legen bei Abweichung der Behörde gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und führen gegebenenfalls Klage beim Finanzgericht.



Alle unsere Leistungen sind durch den jährlichen, sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag abgegolten.

KONTAKT

Lohnsteuerhilfeverein Ahaus e.V.

Vorstandsvorsitzender: Guntram Gessner

Sitz: Paul-Ehrlich-Str. 57, 02977 Hoyerswerda

Vereinsangelegenheiten

Tel.: 0177 59 73 196

Email: adr1@gmx.net



Beratungsstelle Hoyerswerda

Leiterin: Mandy Jürgensen

Albert-Einstein-Str. 47 a

Eingang Haus E, 2. OG

02977 Hoyerswerda


Terminvereinbarung:

Tel.: 03571/ 40 67 80

Email: lhv-ahaus@web.de

www.lhv-ahaus.de

Öffnungszeiten der Beratungsstelle:


Mo, Die: 09:00 bis 11:30 - 14:00 bis 16:00

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 09:00 bis 11:30 - 14:00 bis 18:00

Freitag: 09:00 bis 11:30

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